Aktion „Gemeinsam lächeln“ bringt 100€ von der SVS

 

SVS Kunden, die zum Zahnarzt gehen, haben 2024 gut lachen:

  • Weil Sie mit dem Zahnarztbesuch nicht nur Ihre Zähne gesund halten, sondern auch einen Beitrag für Ihre allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität leisten.
  • Weil die SVS Ihr Engagement sowie Ihre Eigenverantwortung im Jahr 2024 in Form eines 100 Euro-Gesundheitsbonus belohnt, wenn Sie eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen.

Übrigens: Auch für mitversicherte Angehörige gibt es diesen Bonus!

 

Wann geht‘s los? Wie funktioniert‘s?

Alle Kunden, die im Kalenderjahr 2024 bei der SVS krankenversichert sind und die Bereitschaft zeigen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, erhalten im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“ einmalig 100 Euro für den Besuch beim Zahnarzt:

  • Zuerkannt wird der Bonus Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen, die im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen.
  • Den Bonus können Versicherte maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten.
  • Anmeldung: Um bei der Aktion mitzumachen, bestätigen Kunden ihre Teilnahme bequem über das svsGO-Kundenportal. oder die svsGO-App
  • Nach dem Zahnarztbesuch erfolgt die Auszahlung völlig unbürokratisch und ohne Antragstellung auf das Konto, das bei der Anmeldung für die Aktion angegeben wurde. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die beim Zahnarzt gesteckt wird bzw. die eingereichte Honorarnote des Wahl- oder Privatzahnarztes, die durch die SVS abgerechnet wird.
  • Steuerfrei: Der einmalige Gesundheitsbonus im Rahmen der Aktion „Gemeinsam lächeln“ von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.