Sehr geehrte Patienten!
Mit 1. Jänner 2025 tritt das von der EU aus Gründen des Umweltschutzes beschlossene Amalgamverbot in Kraft und steht uns daher als Füllungsmaterial nicht mehr zur Verfügung. Leider gibt es zurzeit noch kein neues Material, das in seinen Eigenschaften das Amalgam zu 100 % ersetzen kann.
Wir möchten Sie daher auf diesem Wege über die aktuell zur Verfügung stehenden Alternativen im Seitzahnbereich überblicksmäßig informieren.
FÜLLUNG AUS STEINZEMENT
Diese Art der Füllung steht Ihnen uneingeschränkt als KASSENLEISTUNG zur Verfügung und ist seit Jahren erprobt, jedoch auf Sicht nicht dauerhaft haltbar.
FÜLLUNG AUS GLASIONOMERZEMENT
Diese Art der Füllung ist eine PRIVATLEISTUNG und muss extra honoriert werden. Für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre ist es jedoch wie bisher eine KASSENLEISTUNG und wird nicht extra verrechnet. Diese Art der Versorgung stellt bei kleineren Defekten eine dauerhafte Lösung dar.
FÜLLUNG AUS COMPOSIT
Diese Art der Füllung, auch als weiße Füllung bekannt, ist eine dauerhaft haltbare, hochwertige Füllung aus Kunststoff und wie bisher eine PRIVATLEISTUNG.
INLAYS
Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold stellen eine bekannt hochwertige Versorgung dar und sind eine PRIVATLEISTUNG und daher extra zu honorieren.
Wir reichen aber wie bisher gerne die Privathonorarnoten bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Refundierung eines Teils Ihrer Kosten ein.